Jede Klasse sollte im Rahmen eines Klassenelternabends einen Elternvertreter so¬wie einen Stellvertreter bestimmen. Diese vertreten die Klasse im Elternrat und sind die Kontaktperson zwischen dem Lehrpersonal und der Eltern. Wichtige Themen aus dem Schul-Gemeinschafts-Ausschuss (SGA) und der Schule werden zuerst im Elternrat präsentiert und besprochen.
Stimmberechtigt in der Generalversammlung (GV) des Elternvereins sind alle Eltern, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. In dieser GV wird der Vorstand und die drei Abgesandten zum SGA und sowie deren Vertreter gewählt. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Elternvereins und beruft die Elternrats-Sitzun¬gen ein.
Der SGA setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Eltern, des Lehrkörpers sowie den Schülern zusammen. Der Schulleiter hat den Vorsitz, ist aber nicht stimmberechtigt. Der SGA stimmt über wichtige Fragen des Schulbetriebs ab (auszugsweise):
Lernen Sie die Lehrer und Lehrerinnen Ihrer Kinder kennen! Es ist für beide Seiten einfacher, wenn man zu einem Namen auch die Person kennt. Wenn ein Problem auftritt, versuchen Sie es bitte zuerst direkt mit der betroffenen Lehrerin/ dem betroffenen Lehrer zu lösen.